Donnerstag, 4. Februar 2016

Hinweise zum fristgerechten Abmelden von schriftlichen Prüfungsleistungen in jExam

Die Online-Anmeldung in jExam ist verbindlich. Das Abmelden von einer schriftlichen Prüfung ist


bis 3 Werktage (einschl. Samstag)vor dem Prüfungsdatum


online über jExam möglich. Danach ist ein Prüfungsrücktritt nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich, wenn Gründe vorliegen, die die Studierenden nicht zu vertreten haben. Bitte laden Sie die Abmeldebestätigung bei jExam herunter, drucken Sie sie aus und bewahren Sie sie sorgfältig bei Ihren Prüfungsunterlagen auf. Die Abmeldebestätigung gilt als Ihr persönlicher Nachweis. Damit ist dann die Abmeldung vollzogen und es bedarf keiner weiteren Bestätigung durch den Prüfungsausschuss oder das Prüfungsamt.


Rücktritt/Versäumnis
 Ein Rücktritt nach den in der geltenden Prüfungsordnungen genannten Fristen muss dem Prüfungsamt unverzüglich (2 Wochen) schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. (siehe Prüfungsordnung) Bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung (bspw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einzureichen. Ärztliche Bescheinigungen sind nur im Original im Prüfungsamt einzureichen. Folgende Informationen sind beizufügen:

Name, Matrikelnummer und Name der Prüfung


Diese Bescheinigungen können zu den Sprechzeiten abgegeben werden, per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen der TUD eingeworfen werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich.
Offizielle Amtspostkästen an der TU Dresden (sog. Amtsbriefkasten)für ärztliches Attest mit Fristen können folgende Briefkästen benutzt werden:

Mommsenstraße 11, vor dem Rektorat
Helmholtzstraße 10, Einfahrt, Stirnseite vom Tillichbau
Diese Briefkästen werden von der Poststelle täglich geleert und mit Datumsstempel versehen.